Warum sind Regeln im Schulalltag wichtig?
Regeln helfen uns allen, gut miteinander auszukommen und sorgen dafür, dass sich jeder in der Schule wohl und sicher fühlen kann. Sie geben uns Orientierung, was erlaubt ist und was nicht, und helfen dabei, Streit und Missverständnisse zu vermeiden. So können wir gemeinsam lernen, arbeiten und unsere Pausen genießen.
Wenn sich alle an die Regeln halten, wird unsere Schule zu einem Ort, an dem sich jeder respektiert und unterstützt fühlt.
Unsere Schul- und Hausordnung
Alle wichtigen Regeln für das Zusammenleben an unserer Schule sind in unserer Schul- und Hausordnung festgelegt. Sie gilt für alle – für Schüler, Eltern, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal.
Schul- und Hausordnung öffnen (.pdf)
Lizenzen & Quellen
- schulordnung_ab_01.08.2026.pdf
Autor: gemeinfrei
Handynutzungsverbot an unserer Schule
In der Vergangenheit hat die Handynutzung im Schulalltag zunehmend zu Problemen geführt. Dazu gehörten unter anderem ungewollte Foto- und Videoaufnahmen oder auch Konflikte, die über Messenger schnell mit Unbeteiligten geteilt und dadurch verschärft wurden.
Um unsere Schülerinnen und Schüler besser zu schützen, die Konzentration im Unterricht zu stärken und ein respektvolles Schulklima zu sichern, gilt an unserer Schule seit dem Schuljahr 2024/25 ein Handynutzungsverbot.
Was bedeutet das konkret?
Mit dem Betreten des Schulgeländes muss das Handy ausgeschaltet sein und in der Schultasche aufbewahrt werden. Alternativ kann es nicht sichtbar am Körper mitgeführt werden. Eine Nutzung auf dem Schulgelände ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Bei einmaligem Verstoß wird das Handy durch die aufsichtsführende Lehrkraft eingezogen, im Sekretariat verwahrt und nach Unterrichtsschluss an die Schülerin bzw. den Schüler zurückgegeben.
Bei mehrfachen Verstößen wird das Handy erneut eingezogen und ausschließlich an Erziehungsberechtigte ausgehändigt.
Welche Regeln gelten für Jahrgang 5 und 6?
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 starten wir in Klasse 5 und 6 mit einem Pilotprojekt: Alle Schülerinnen und Schüler dieser Klassen sind dazu verpflichtet, ihre mitgeführten Mobiltelefone vor Unterrichtsbeginn in einem sicheren Handyfach zu deponieren. Diese Regelung wird zunächst für eine Probezeit von 6 Monaten eingeführt und anschließend ausgewertet.
Umgang mit dem Snack- und Getränkeautomat
Im Foyer unserer Schule befinden sich ein Snack- und ein Getränkeautomat. Damit möchten wir allen die Möglichkeit geben, sich in den Pausen schnell und unkompliziert mit kleinen Erfrischungen zu versorgen.
Wichtige Regeln für die Nutzung
Damit der Automat allen Schülern lange zur Verfügung steht und der Bereich sauber und ordentlich bleibt, gelten einige wichtige Regeln:
- Rücksichtnahme: Bitte verhaltet euch fair und geduldig, damit jeder die Möglichkeit hat, den Automat zu nutzen.
- Sauberkeit: Verpackungen und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Mülleimer. Nur so bleibt unser Schulgebäude für alle ein angenehmer Ort.
- Verantwortungsvoller Konsum: Snacks und Getränke aus dem Automaten sind als Ergänzung zu einer gesunden Ernährung gedacht. Sprecht gemeinsam über einen bewussten und maßvollen Umgang mit dem Angebot.
- Verhalten bei Störungen: Sollte der Automat einmal nicht ordnungsgemäß funktionieren, meldet dies bitte umgehend im Sekretariat. Bitte rüttelt nicht an den Automaten, da diese dadurch beschädigt werden können.
Verhalten bei Krankheit
Im Krankheitsfall einer Schülerin bzw. eines Schülers sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, bis 08.00 Uhr eine Meldung über die WebUntis-Funktion "Abwesenheit hinzufügen" zu machen.
Eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten ist bis zu drei Tagen zulässig, ab dem vierten Tag ist ein ärztliches Attest spätestens am ersten Tag der Genesung vorzulegen.
Wenn eine Klassenarbeit geschrieben wird, muss immer ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Schülerinnen und Schüler, die sich im Abschlussjahrgang befinden, müssen bei Krankheit immer ein ärztliches Attest vorlegen. Erfolgt dies nicht, sind die Tage unentschuldigt. In dem Zeitraum geschriebene Leistungen werden mit der Note 6 bewertet.
Alle angefallen schriftlichen Leistungserhebungen (Tests, Klassenarbeiten…), die durch Krankheit versäumt werden, können an einem festgesetzten Termin nachgeschrieben werden (stundenplanabhängig).
Im Fall einer Abmeldung wegen Unwohlseins während des Unterrichtstages dürfen Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 nur allein nach Hause gehen, wenn eine Vollmacht per Mail im Sekretariat eingegangen ist. Schüler der Klassen 5 und 6 müssen abgeholt werden.

